Teilnahmebedingungen Publikumspreis

Präambel

Veranstalter ist das Unternehmen MSD Sharp & Dohme GmbH (MSD). Das Unternehmen vergibt im Rahmen des 13. MSD Gesundheitsforums am 09. Oktober 2023 einen Publikumspreis in Höhe von 5.000 EUR an eines von zehn zur Abstimmung stehenden Versorgungsprojekten. Diese Projekte wurden von der unabhängigen Jury (https://www.msd.de/gesundheitspreis/#jury) für den MSD Gesundheitspreis 2023 (https://msd-gesundheitspreis.de/) aus über 60 Bewerbungen in 2023 nominiert.

Teilnahmeberechtigung

Jede natürliche Person darf auf der Internetseite (https://msd-gesundheitspreis.de/) seine Stimme für eines der zehn nominierten Projekte abgeben. Juristische Personen sind nicht teilnahmeberechtigt.

Eine Stimme pro Person

Jede natürliche Person darf bei der Abstimmung nur einmal abstimmen. MSD ist berechtigt, Personen von der Abstimmung auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, unrichtige oder unvollständige Personenangaben machen, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen und/oder dies versuchen.

Abstimmung

Abstimmungszeitraum ist 01.08.2023 bis 03.10.2023 um 20:00 Uhr.


Bei der Abstimmung sind vollständiger Vor- und Zuname sowie eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Die Daten werden ausschließlich zur Überprüfung der Teilnahmebedingungen und nicht zu anderen Zwecken verwendet und unverzüglich nach der Auswertung der Abstimmung gelöscht.

Gewinner

Die Entscheidung über den Gewinner des Publikumspreises wird durch die Abstimmung auf der Internetseite getroffen. Die Stimmen werden einfach zusammengezählt. Gewinner ist das Projekt mit den meisten Stimmen. Haben mehrere Projekte die gleiche Anzahl von Stimmen erhalten, wird der Gewinn unter ihnen zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Die Bekanntgabe des Gewinners erfolgt am 09.Oktober 2023 im Rahmen der Preisverleihung zum MSD Gesundheitspreis 2023. Der Gewinner wird auf der Internetseite msd.de nach dem 11.10.2023 veröffentlicht.

Allgemeine Regelungen

Die Teilnahme an der Abstimmung erfolgt unentgeltlich.

MSD behält sich vor, die Abstimmung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen. Ein wichtiger Grund kann sich aus technischen Gründen, wie z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Anwendung oder aus rechtlichen Gründen ergeben.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

DE-NON-03721